Freizeitunfälle, die finanzielle Gefahr ohne einer privaten Unfallversicherung
Unter dem Schutz der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) stehen nicht nur Arbeitnehmer und Auszubildende, selbständig Erwerbstätige oder Helfer bei Unglücksfällen, sondern auch Schüler und Studenten.
Es ist also allgemein hin bekannt, dass Studenten grundsätzlich, genau wie Schüler, während der Dauer ihres Studiums unter dem Schutz der gesetzlichen Studenten-Unfallversicherung stehen.
Die AUVA, als Einrichtung der österreichischen Sozialversicherung, ist Teil der gesetzlichen Unfallversicherung. Daher müssen gesetzlich gegen Unfall versicherte Studierende keine Beiträge zahlen. Der gesetzliche Versicherungsschutz für Studierende besteht für die Folgen von Unfällen auf dem Ausbildungsgelände, der An- und Abreise zum Ausbildungsgelände und in Bereichen, die im direkten Zusammenhang mit dem Studium stehen, also Unfälle, die im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Bezug zum Studium geschehen. Im Detail umfasst der Versicherungsschutz beispielsweise bereits den Weg zur Immatrikulation und zurück, die Wegstrecke und den Besuch von Vorlesungen, Universitäts- und staatliche Bibliotheksbesuche und den, von der Hochschule veranstalteten Exkursionen.
Ein Unfall, der sich in der Freizeit des Studenten ereignet, fällt also nicht in den Rahmen der Unfallversicherung. Da statistisch gesehen, sich der überwiegende Prozentanteil auf Unfälle bezieht, die außerhalb der mit Arbeit oder Studium verbrachten Zeit eintreten, besteht in der Freizeit ein höheres Unfallrisiko. Die also, im Sinne als arbeitsfreie Zeit verstandene Freizeit, umfasst viel mehr Tätigkeiten und Momente, derer sich kaum jemand bewusst ist und die nicht unter dem Unfallschutz der AUVA stehen.
Schwierig wird es ebenfalls, wenn der gewohnte Weg vom Studenten verlassen wird, dieser sich also auf Umwege, auf dem Weg zur Vorlesung oder dem Rückweg, begibt.
Auch die freiwillige Teilnahme an Sportveranstaltungen der Bildungseinrichtung oder private Studienfahrten bergen bereits ein höheres Risiko, weil eventuelle Unfälle nicht gesetzlich abgedeckt sind.
Die Freizeitaktivitäten der Studierenden sind umfangreich. Ob nun im Haushalt, beim Sport oder unterwegs: In der Freizeit sind Studenten im Ernstfall mit der gesetzlichen Studenten-Unfallversicherung durch die Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt nicht geschützt. Zu Beginn des Studiums sollte jeder Studierende sich über die tatsächlichen Leistungen und den gegebenen Versicherungsschutz der gesetzlichen Versicherung eingehend informieren und sich darüber bewusst sein, dass keine umfassende Absicherung in der vorliegenden, allgemeinen Form der gesetzlichen Versicherung besteht. Darüber hinaus gilt: Es gibt kein Teilverschulden im Falle eines Unfalls. Dies bedeutet, dass ein Schaden entweder komplett anerkannt wird und somit unter den Versicherungsschutz der gesetzlichen Versicherung fällt oder aber komplett abgelehnt wird. Da die Bereiche, die in die Zuständigkeit des Unfallschutzes gehören, erfahrungsgemäß vollkommen unzureichend sind, kann es Studenten, im gegebenen Falle eines persönlichen Schadens, große finanzielle Schwierigkeiten verursachen. Nur durch die Ergänzung einer privaten Unfallversicherung für Studierende, besteht Versicherungsschutz für den privaten Bereich, wenn ein Versicherungsfall eintritt.
Die Unfall-Zusatzversicherung ergänzt den Versicherungsschutz um mögliche Risiken und übernimmt Kosten eines Unfalls, der nicht im Rahmen der gegebenen Leitungen der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt liegt. Eine private Unfallversicherung, aus dem Umfang genereller Versicherungsarten, ist für Studenten also relevant und absolut ratsam.